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BIOZID: ART 95

Von 1. September 2015 trat der sogenannte “Artikel 95”  von Biozid-Verordnung in Kraft. Dieser Artikel verpflichtet die Hersteller und die Registrierungsinhaber, die Wirkstoffe nur von einigen auf europäischer Ebene gebilligten Wirkstofflieferanten zu kaufen. Dies bringt natürlich eine Preisbelastung für zwei Gründe:

Die Wirkstofflieferanten mussten eine Investition von mehrere Millionen von Euro machen, um in der Liste von Artikel 95 einzutreten, deshalb müssen sie diese Kosten rechtens eintreiben;
Aus diesen Gründen wird die Konkurrenz bedeutend verringert (und in einigen Fällen gibt es Keine), deshalb verursacht  diese Situation eine beträchtliche Preiserhöhung der Wirkstoffe.

Gemäß der Verordnung herstellt die ORMA von 1. September 2015 ab alle die Insektiziden mit Wirkstoffe, die aus Wirkstofflieferanten der europäische Liste kommen.